- Begleitungen zum Shooting sind soweit kein Problem, insofern sie das Shooting auf keine Art und Weise stören. Ansonsten wird das Shooting sofort abgebrochen. Es
muss bei der Terminierung bereits mit dem Fotografen abgesprochen werden.
- Es gilt ganz klar der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens.
- Für Zuschauer beim Shooting ist das Studio leider zu klein und lenkt das Model und den Fotografen unnötig ab, was sich unweigerlich auf die Bildqualität
auswirkt.
- Es besteht die Möglichkeit im Vorraum in unmittelbarer Nähe zu warten.
- Bei Outdoor - Events / Sessions nach Absprache, Idee und Thema, wird die Begleitung bei Bedarf als Assistent/In für den Fotografen eingesetzt.
- Minderjährige müssen ïmmer in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer volljährigen Person erscheinen. Oder die Bestätigung inkl.
Unterschrift der Eltern mitbringen.
- Ausgenommen sind hierbei Gruppenprojekte "Fashion" in der Öffentlichkeit. (Benötigt nicht unbedingt eine Begleitung "Nach Absprache
- Es kann vorab oder vor Ort ein gegenseitiger Vertrag visiert werden.
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KEIN Aktshooting für Minderjährige!